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Eilantrag gegen Gesetz „zur totalen Protokollierung der Telekommunikation“

Wie angekündigt, hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung jetzt mit den fast 30.000 gesammelten Unterschriften Verfassungsbeschwerde und Eilantrag gegen das Gesetz, das am 1.1.2008 in Kraft tritt, eingelegt.

Die große Zahl von Unterstützern (fast 30.000 Unterschriften) der Verfassungsbeschwerde ist einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Ich finde es allerdings schon bedenklich, dass sich nicht mehr Bürger angeschlossen haben, geht die lückenlose Aufzeichnung aller Verbindungsdaten und Ortsdaten und die mögliche Überwachung von Journalisten, Ärzten, Seelsorgern usw. doch alle an. Bei der Aktionen gegen das vergleichbar unbedeutende Projekt Stuttgart 21 wurden etwa doppelt so viele Unterschriften gesammelt!

Bleibt also die Hoffnung, das das Gesetz noch gestoppt werden kann. 2008 können sich Kommunikationsanbieter übrigens noch straffrei weigern, alle Verbindungs- und Standortdaten aufzuzeichnen und zu speichern.

Vorratsdatenspeicherung.de gibt Kunden folgende Tipps:

  1. Fragen Sie den Datenschutzbeauftragten Ihres Telefonanbieters, Ihres Handyproviders, Ihres E-Mail-Anbieters und Ihres Internet-Zugangsanbieters, ob und für wie viele Tage Ihre Verkehrsdaten 2008 gespeichert werden. Verlangen Sie die unverzügliche Löschung der Daten und nutzen Sie Pauschaltarife (Flatrates). Speichert Ihr Anbieter trotzdem auf Vorrat, wechseln Sie zu einem anderen Unternehmen.
  2. Nutzen Sie kostenlose und vorausbezahlte Dienste nur noch unter falschem Namen (z.B. E-Mail-Konten, Prepaid-Handykarten). Dies ist auch in Zukunft vollkommen legal.
  3. Nutzen Sie Anonymisierungsdienste und -software für sensible Aktivitäten im Internet.

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