E-Mails im Blog zitieren? Besser nicht!
Ich habe hier im Blog schon des öfteren E-Mails komplett veröffentlicht. Allerdings ging es dabei immer nur um Spam-, Phisching-E-Mails und solche mit angehängter Schadsoftware, vor der ich warnen wollte.
Geschäftliche oder gar private E-Mails würde ich wohl ohne Rücksprache nicht veröffentlichen, habe mich aber natürlich beim aktuellen, teilweise öffentlichen Streit zweier Journalisten wie viele andere auch gefragt: Darf der denn eigentlich einfach so die E-Mail veröffentlichen?
Dieser Frage hat sich jetzt dankenswerterweise der Stuttgarter Anwalt und Lawblogger Dr. Ulbricht im Artikel “Rechtliche Zulässigkeit der Veröffentlichungen von E-Mails im Internet” angenommen.
Fazit:
- E-Mails mit privaten Inhalten nicht veröffentlichen.
- geschäftliche E-Mails nur wenn “ein überragendes Informationsinteresse der Allgemeinheit das Persönlichkeitsrecht des Absenders bzw. dessen Geheimhaltungsinteresse überwiegt”.
