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E-Mails im Blog zitieren? Besser nicht!

Ich habe hier im Blog schon des öfteren E-Mails komplett veröffentlicht. Allerdings ging es dabei immer nur um Spam-, Phisching-E-Mails und solche mit angehängter Schadsoftware, vor der ich warnen wollte.

Geschäftliche oder gar private E-Mails würde ich wohl ohne Rücksprache nicht veröffentlichen, habe mich aber natürlich beim aktuellen, teilweise öffentlichen Streit zweier Journalisten wie viele andere auch gefragt: Darf der denn eigentlich einfach so die E-Mail veröffentlichen?

Dieser Frage hat sich jetzt dankenswerterweise der Stuttgarter Anwalt und Lawblogger Dr. Ulbricht im Artikel „Rechtliche Zulässigkeit der Veröffentlichungen von E-Mails im Internet“ angenommen.

Fazit:

  • E-Mails mit privaten Inhalten nicht veröffentlichen.
  • geschäftliche E-Mails nur wenn „ein überragendes Informationsinteresse der Allgemeinheit das Persönlichkeitsrecht des Absenders bzw. dessen Geheimhaltungsinteresse überwiegt“.

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3 Kommentare

  1. Jochen 19. August 2008

    Und wer bestimmt ob „das überragende Informationsinteresse der Allgemeinheit“ überwiegt? Wohl am Ende wieder der kadi oder?

  2. Urheber 2. September 2008

    Also nach Rücksprache mit dem Autor kann man alles Veröffentlichen.
    Frage: Wie ist das mit Briefen, ist ein Brief an mich geschickt, nicht mein Eigentum und kann ich nicht entscheiden was ich damit mache?

  3. Martin 2. September 2008

    @Urheber: Da würde ich Dich bitten, mit Dr. Ulbricht zu reden, ich bin nur Softwareentwickler, kein Jurist ;)

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