Wie auf vieles Seiten zu lesen ist, wurden Teile des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung vom Bundesverfassungsgericht „einkassiert“ – mal wieder.
Leider haben die Richter auch in diesem Fall nicht das Sammeln der Daten verboten, sondern nur die Auflagen zur Verwendung verschärft. Ob das dann auch so klappt wie gedacht, bleibt die Frage. Sobald die Daten einmal da sind, ist auch ein Missbrauch nicht ausgeschlossen (siehe auch „Strenge Vorgaben zur Online-Durchsuchung und die Realität„)
Übrigens gibt es passend zum Eilentscheid auch ein neues Gutachten, das den Nutzen der Vorratsdatenspeicherung anzweifelt.
via heise.de