Das Bundesverfassungsgericht erlaubt grundsätzlich das heimliche Eindringen in Computer und das Durchsuchen mittels Spionageprogrammen. Allerdings sollen strenge Richtlinien verhindern, dass die neuen Möglichkeiten mißbraucht werden:
Allerdings dürften Ermittler PCs von Verdächtigen nur dann ausspionieren, wenn „eine konkrete Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut“ wie ein Menschenleben oder den Bestand des Staates bestehe.
Das Gesetz in NRW, um das es eigentlich ging wurde gekippt und unter anderem muss ein Richter jeweils die Online-Durchsuchung genemigen.