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Privatsphäre sollte nicht verdächtig machen

Der Bundesgerichtshof meint (PDF): Nur weil man auf seine Privatsphäre achtet, z.B. durch verschlüsselte Kommunikation, ist das noch kein Grund für Tatverdacht.


Eigentlich doch einleuchtend – Email z.B. können schließlich wie Postkarten unbemerkt gelesen werden und man macht sich doch wohl kaum verdächtig, nur weil man einen verschlossenen Brief schreibt statt einer Postkarte?! Da dürfte aber wahrscheinlich Herrn Dr. Wolgang Schäuble weniger zustimmen, der sich wohl von 80Mio. Verdächtigen umgeben sieht ;)

Gefunden bei Udo Vetter: „Geheim ist kein Beweis

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