martins privates blog - Wieder ein Blog aus Stuttgart ;)

Stolperfallen bei Benutzernamen

Wer kennt das nicht: Man will eigentlich nur mal einen neuen Online- oder Web x.0-Dienst testen und muss sich dazu natürlich erstmal einen Benutzernamen aussuchen. Der üblicherweise benutzte Nickname oder Alias ist schon vergeben, mit der Jahreszahl will man ihn auch nicht schon wieder ergänzen und “test0815″ soll es auch nicht gerade sein, man soll es sich ja auch merken können und vielleicht braucht man das Konto dann ja doch nochmal.

Bevor man jetzt aber den ersten Begriff wählt, der einem einfällt und der noch frei ist, sollte man vielleicht diesen Artikel bei t3n lesen, bevor man sich ordentlich Ärger einhandeln kann:

16 Stolperfallen bei der Wahl eines Account-Namens

 

Untragbar

Darf man inzwischen eigentlich alles sagen, was man will nur weil man Politiker(in) ist und keine Ahnung von Technik hat?

Wir wissen, dass bei den vielen Kunden, die es gibt, rund 80 Prozent die ganz normalen User des Internets sind. Und jeder, der jetzt zuhört, kann eigentlich sich selber fragen, wen kenne ich, der Sperren im Internet aktiv umgehen kann. Die müssen schon deutlich versierter sein. Das sind die 20 Prozent. Die sind zum Teil schwer Pädokriminelle. Die bewegen sich in ganz anderen Foren. Die sind versierte Internetnutzer, natürlich auch geschult im Laufe der Jahre in diesem widerwärtigen Geschäft

Frau Ursula von der Leyen, 25.04.09, Quelle und ganzes Interview als mp3 radioeins.de

Jetzt mache ich mich also schon verdächtig, weil ich nicht zu den 80% “ganz normalen User” gehöre? Ich finde diese Äußerung von Frau von der Leyen untragbar und eigentlich sollte man eine Richtigstellung oder Entschuldigung erwarten.

So kompliziert ist es übrigens, den DNS-Server umzustellen, vielleicht hat ja Frau von der Leyen die 27 Sekunden Zeit:

(Entweder JavaScript ist nicht aktiviert, oder Sie benutzen eine alte Version von Adobe Flash Player. Installieren Sie bitte den aktuellsten Flash Player. )

Sollte übrigens jeder machen, denn zukünftig könnte man sich sonst schon strafbar machen, wenn man nur durch Zufall (Spam-E-Mail, Würmer, Short-URLs, …) auf einer womöglich zu unrecht gesperrten Seite landet:

Kinderporno-Sperren: Regierung erwägt Echtzeitüberwachung der Stoppschild-Zugriffe

via golem.de

 

Ablieferungspflicht für Netzinhalte – Aber was und wie?!

Seit heute ist die Verordnung zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen (PDF) in Kraft getreten. Nicht, das sich das Problem nicht angekündigt hätte, ich habe auch einiges darüber gelesen, bin mir wie viele andere aber nicht sicher, was für Konsequenzen ich daraus ziehen werde / muss.

Welche Inhalte sollen abgeliefert werden und wie kann das technisch umgesetzt werden? Ich bin leider nur Informatiker, kein Jurist. Entsprechend kann ich mit den schwammigen Formulierungen bis jetzt auch nicht viel anfangen. Und wenn ich noch nichtmal weiß, “Was?” man abgeben soll, fällt es auch schwer das “Wie?” zu klären. Auf das “Warum?” will ich erst recht nicht eingehen.

Per FTP und als PDF soll nach der FAQ abgegeben werden aber nur, wenn das PDF veröffentlicht wird und nicht extra angefertigt wird. Sonst als ZIP-Archive und so, dass man es ohne Hilfsmittel lesen kann? Also fallen DB-Dumps schonmal weg. Soll ich jetzt also jedes Wochenende damit zubringen, alle meine Web-Projekte und die aller Kunden einfach mit wget zu sichern, zu packen und abzugeben? Gut, das sind ja dann auch nur jede Woche mehrere duzend Gigabyte, das geht ja noch – aber wenn das jeder macht, will ich nicht die traffic-Kosten der DNB haben…

Alleine einmal die Fotogalerie-Stuttgart mit über 11.000 Fotos hochzuladen sollte ein bisschen dauern. Aber richtig übel wären dynamische Projekte wie  blogoscoop. Die bislang 60 Mio. pi-Datensätze werden mit 3000 Blogs und 200.000 Artikeln + 200.000 Antworten verknüpft. Daraus können unter anderem 15 unterschiedliche Arten von Rankings erstellt werden, die sich noch mit 4500 Tags variieren und über Land, Region, Stadt und Sprache einschränken lassen. Im Moment sind das übrigens rein rechnerisch über 2.864.727.332.766.000 mögliche Rankings [vereinfachte Formel: ((n+k-1)!/(k!*(n-1)!)*c*l*i]. Die werden dann auch noch 15 Minuten neu berechnet. Muss ich die alle Abliefern? ;)

Weitere Infos:

 

Daten-”GAU”?!

Ich versteh mal wieder nicht, warum jetzt alle Welt so einen Aufstand um den Daten-”GAU” und die Weitergabe von persönlichen Daten macht (siehe Illegaler Handel mit Kundendaten: Der “GAU” wird immer noch größer).

Da geben die Leute bei jeder Gelegenheit alle persönlichen Daten preis (Adresse, Bankverbindung, Geburtstag, Perso-Nummer, Einkaufsgewohnheiten, Daten von Bezahlungen, …) nur, um mit einer Chance von 1:1 Mio. eine Tasse oder ein T-Shirt zu gewinnen bzw. 2% beim Einkauf zu sparen und dann ist die Verwunderung groß, dass die Datenhändler die eigentlichen Gewinner sind.

Die Meinung zur elektronischen Gesundheitskarte scheint sich ja gerade schon zu verändern – ob auch immer noch über 50% der Deutschen für heimliche Online-Durchsuchung, zentrales Melderegister,  Vorratsdatenspeicherung usw. sind oder muss es da noch öfter passieren, dass Überwachungs- oder Meldedaten öffentlich im Netz stehen? ;)

 

E-Mails im Blog zitieren? Besser nicht!

Ich habe hier im Blog schon des öfteren E-Mails komplett veröffentlicht. Allerdings ging es dabei immer nur um Spam-, Phisching-E-Mails und solche mit angehängter Schadsoftware, vor der ich warnen wollte.

Geschäftliche oder gar private E-Mails würde ich wohl ohne Rücksprache nicht veröffentlichen, habe mich aber natürlich beim aktuellen, teilweise öffentlichen Streit zweier Journalisten wie viele andere auch gefragt: Darf der denn eigentlich einfach so die E-Mail veröffentlichen?

Dieser Frage hat sich jetzt dankenswerterweise der Stuttgarter Anwalt und Lawblogger Dr. Ulbricht im Artikel “Rechtliche Zulässigkeit der Veröffentlichungen von E-Mails im Internet” angenommen.

Fazit:

  • E-Mails mit privaten Inhalten nicht veröffentlichen.
  • geschäftliche E-Mails nur wenn “ein überragendes Informationsinteresse der Allgemeinheit das Persönlichkeitsrecht des Absenders bzw. dessen Geheimhaltungsinteresse überwiegt”.
 

10 Mythen über das Urheberrecht

Wenn man nicht gerade Rechtsanwalt ist, läuft man manchmal Gefahr, Mythen und Halbwahrheiten in Foren aufzusitzen.

Die Blogpiloten haben 10 dieser Mythen zusammengefasst: 10 Mythen über das Urheberrecht

 

Datenschutz ist Bürgerrecht

Gestern gab es auf Phoenix die Live-Übertragung der ersten Lesung des neuen BKA-Gesetzes zu sehen.  Eine Zusammenfassung gibt es hier: tagsesschau.de: Gesetz für eine “Monsterbehörde”?

Ich habe letzt schon im Blog von Henning etwas meiner Frustration Luft gemacht, was die Möglichkeiten zur Abwendung immer weiterer Überwachung angeht, trotzdem hier ein Linktip, den ich über twitter gefunden habt:




www.datenschutz-ist-buergerrecht.de

Hier gibt es neben News (RSS-Feed) unter anderem auch einen kleinen Datenschutztest und Hintergrundinfos.

Damit habe ich wohl schon genauer hingeschaut, als eine Autorin von sueddeutsche.de ;)

 

Demnächst Fingerabdrücke im Personalausweis?

Warum bin ich inzwischen eigentlich kaum noch überrascht, dass immer noch mehr private Daten gesammelt werden sollen? Nachdem man bisher wegen des Reisepasses ja einfach nur auf Reisen in Nicht-EU-Länder verzichten musste, wenn man nicht wollte, das die Fingerabdrücke erfasst werden, wird man bald nicht mehr daran vorbeikommen. Zumindest wenn die neuen Pläne des Innenministeriums Realität werden, nach dem die beiden Abdrücke der Zeigefinger im Personalausweis gespeichert werden.

Nach den letzten Erfahrungen wird der von Innenminister Schäuble geforderte elektronische Personalausweis wohl genauso Realität werden, wie die EU-weite Durchsuchung und Konfiszierung von Datenträgern z.B. in Laptops und MP3-Playern, wie sie in den USA schon länger Realität ist.

Erfassung biometrischer Daten des Gesichts, aller Kommunikationsverbindungen, kompletter Bewegungsprofile dank Handy, Fingerabdrücke im Reisepass, unbemerktes Auslesen der Daten via RFID-Chip, jede Menge Videomaterial sobald man das Haus verlässt, gläserne Bankkonten, kein besonderer Schutz bei Anwälten, Ärzten, Journalisten oder Seelsorgern, das Lesen von Briefen, Massen-DNS-Tests, abhören von Telefonaten und privaten Gesprächen, Spuren beim surfen im Web und nutzen von Google und anderen Diensten, Spuren beim On- und Offline-Einkauf dank EC-, Kredit-, und Bonuskarten bald wohl auch Fingerabdrücke im Personalausweis (für jeden Pflicht), Videoaufnahmen in der eigenen Wohnung, geheime Hausdurchsuchungen und vieles mehr.

Nur gut, das man nichts befürchten muss, wenn man nichts zu verbergen hat und dass auch niemand ein Interesse hat, die ganzen erfassten Daten zu mißbrauchen oder gar zu verändern und Schäuble persönlich wird sicherstellen, das Unbefugte keinen Zugriff auf fremde Daten erhalten.

 

Gläsern dank Wiedererkennung und Bewegungsprofilen im Kaufhaus

Das man durch die Vorratsdatenspeicherung jetzt schon (je nach Zellengröße) grobe Bewegungsprofile erfassen kann, scheint vielen offensichtlich nicht weit genug zu gehen: Handys machen Kunden sichtbar

Man sollte also bald nur noch ohne Handy, Kredit-, EC- und Bonus-Karten, Pass (RFID-Chip) und mit Störsender, Infrarot-Strahler über dem Kopf oder vermummt durch die Stadt laufen…

 

Abmahnungen vermeiden: Rechtsanwälte müssen draußen bleiben

Eine nette Idee:

Um der Abmahnwelle vorzubeugen, ist der Zugang zu dieser Webseite/Blog , Anwälten ausdrücklich untersagt, darüber hinaus für solche Personen, die in unlauterer Absicht surfen! Als Besucher dieser Website erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden,dass Sie keine rechtlichen Schritte gegen den Betreiber Wordpress noch gegen den Benutzer der ihm zur Verfügung gestellten Dienstleistungen dieser Seite vornehmen oder veranlassen

via LawBlog