Der Fall der Stuttgarter Bank, die Ihre Überwachungsaufnahmen und Kontodaten eingesetzt hat, um einen Teppich-Verschmutzer aufzuspüren und zur Kasse zu bitten ging ja durch alle Medien:
- henningschuerig.de: „Scheiss Videoueberwachung“
- lawblog.de: Überwachungsvideo gegen Hundedreck
- swr.de, stuttgarter-zeitung.de usw.
Wie heise.de berichtet, ist jetzt das Ergebnis der Untersuchung durch die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz da: Die Bank wurde ermahnt, mehr passiert nicht:
Obwohl die Datenschützer der Bank damit ein klares Fehlverhalten bescheinigen, hat der Vorgang keine weiterreichenden Konsequenzen für das Geldinstitut: Die unzulässige Nutzung von Videoaufzeichnungen und Kontodaten erfülle keinen Bußgeldtatbestand, deshalb werde auch kein Bußgeldverfahren eingeleitet, hält Behördenleiter Schedler fest.
Und was lernt man daraus: Einmal erfasste Daten sind da und können oft nach belieben ausgewertet werden. Selbst wenn man erstmal verspricht, Daten nicht oder nur in engen Grenzen zu nutzen, hindert den Sammler oft niemand wirklich an einer Auswertung. Deswegen bleibt der beste Schutz, Daten nicht zu erfassen und schon das Sammeln zu unterbinden auch wenn das wie in diesem Fall oft kaum möglich erscheint.