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Strenge Vorgaben zur Online-Durchsuchung und die Realität

Vor kurzem hatte das Bundesverfassungsgericht den Weg zur Online-Durchsuchung geebnet, gleichzeitig aber auch strenge Auflagen gemacht. Bedingung ist „eine konkrete Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut“, die heimliche Durchsuchung muss von einem Richter erlaubt werden und es sollen keine persönliche Daten angetastet werden.

Man darf gespannt sein, wie das Urteil ausgelegt werden wird. Bayerns Justizministerin Beate Merk fordert nach dem Urteil, die heimliche Online-Durchsuchung sollte nicht nur zur Terrorabwehr, sondern auch in der Strafverfolgung angewendet werden können. Um den Bürgern die Überwachung „schmackhaft“ zu machen, wählt Frau Merk was? Richtig, Kinderpornographie. Keine Frage, ein wiederliches Verbrechen aber warum es überall immer eine heimliche Durchsuchung mit allen Problemen sein muss, wenn doch schon lange alle Kontaktdaten verfügbar sind, in Foren, Tauschbörsen usw. ermittelt werden kann und es Hausdurchsuchungen gibt, muss ich wohl nicht verstehen.

Der Richterbund scheint übrigens der Meinung zu sein, das die angeordneten Kontrollen von Online-Durchsuchungen nicht zu leisten sind. Es würden jetzt schon 4000 Richter und Staatsanwälte fehlen, so dass die geforderte Filterung von persönlichen Bereichen in den Daten von Ermittlungsrichter, Staatsanwälte oder Justizbeamte nicht erfolgen kann. Optimisten werden jetzt sagen, dass die Online-Durchsuchungen einfach nicht genemigt werden, man könnte aber auch befürchten, dass sie womöglich ohne sorgfältige Prüfung und ohne Überwachung durchgeführt werden…

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